PKW Anhänger professionell mieten in Altenburg
  Mietbedingungen
 

Allgemeine Mietbedingungen

1. Mietvoraussetzung

Der Mieter muss in Besitz eines gültigen Personalausweises und einer Fahrerlaubnis sein. Der Mieter hat zu gewährleisten, dass er den ausgewählten Mietanhänger mitführen darf. Es ist untersagt, das Mietfahrzeug dritten Personen zu überlassen, ausgenommen Familienangehörige sowie Arbeitnehmer des Mieters. Fahrten ins Ausland sind nur unter vorheriger Absprache und Einwilligung mit dem Vermieter möglich.

2. Übernahme des Mietfahrzeuges

Mit der Übernahme des Fahrzeuges erkennt der Mieter an, dass sich dieses in verkehrssicherem, fahrbereitem, sauberem und mängelfreiem Zustand befindet. Der Mieter wurde in die Funktion des Anhängers sowie der Handbremse eingewiesen.

3.Vorbestellung

Eine mündliche und telefonische Vorbestellung ist grundsätzlich möglich, es besteht aber in diesem Fall keine Gewährleistung, dass das reservierte Fahrzeug zum Abholtermin verfügbar ist.Bei einer schriftlichen Vorbestellung wird zur Reservierung die Kaution für den Mietanhänger und evtl. Zubehör hinterlegt. Kommt es nicht zur Anmietung, so hat der Mieter dem Vermieter den entstandenen Schaden, mindestens eine Tagesmiete, zu ersetzen.

4.Mietzeit

Die Mindestmietzeit beträgt, falls nichts anderes vereinbart, einen vollen Tag. Kommt es ohne Zustimmung des Vermieters zur Überschreitung der Mietzeit, so hat der Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Tagesmiete zu zahlen. Weiterhin wird dem Vermieter bei Überziehung für jeden angefangenen Tag eine Tagesmiete in Rechnung gestellt.

5. Mietpreis

Als Grundlage für den Mietpreis gelten die bei Anmietung gültigen Tarife. Kommt es zu Sondervereinbarungen, so werden diese im Mietvertrag vereinbart. Die ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

6. Benutzung des Anhängers, Sorgfaltspflichten

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Ferner hat der Mieter regelmäßig die Verkehrssicherheit (Reifendruck, Beleuchtung, Bremse) zu prüfen. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Die Ladung ist gegen Verrutschen ordnungsgemäß zu sichern und der Anhänger vor Abfahrt sicher zu verschließen. Bei Reifenschäden wird seitens des Vermieters grundsätzlich kein Ersatz der zur Beseitigung aufgewandten Kosten geleistet. Das Mietfahrzeug ist gegen Diebstahl zu sichern und an einem sicherem Platz abzustellen.Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter sofort die Polizei und den Vermieter zu benachrichtigen.

7. Rückgabe des Mietfahrzeuges

Der Mietanhänger ist nach Ablauf der Mietzeit, samt Zubehör und den Papieren dem Vermieter in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Etwaige Schäden am Mietfahrzeug oder Zubehör sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Für alle Schäden am Mietfahrzeug, die infolge von Fahrlässigkeit, Vorsatz, sowie außergewöhnliche Abnutzung, entstanden sind, sowie für deren Instandsetzung, die Wertminderung und etwaige. Gutachterkosten, haftet der Mieter.

8. Zahlung

Der Mietpreis und die Kaution sind bei Abholung in bar zu entrichten. Bei Verlängerung der Mietzeit nach Absprache, ist der Restbetrag bei Abgabe des Mietfahrzeuges fällig.

9. Versicherung

Das Mietfahrzeug ist durch den Vermieter haftpflichtversichert. Bei Haftpflichtschäden im angekoppelten Zustand, haftet stets der Versicherer des Zugfahrzeuges. Das Fahrzeug ist mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro teilkaskoversichert. Beim Transport von Stoffen gemäß der Gefahrengutverordnung Straße, erlischt der Versicherungsschutz.

10. Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Mieter nur im Rahmen der bestehenden Kfz-Versicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der der Vermieter für diesen Schaden nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, die infolge einer während der Mietzeit eingetretenen Verkehrsunsicherheit oder Betriebsunfähigkeit des Mietfahrzeuges entstanden sind.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Altenburg.
 
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